Das Landeszentrum Jugend + Kommune hat auf der 8. Netzwerkkonferenz des Lokalen Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis in Bernburg einen Workshop zur armutssensiblen Kinder- und Jugendbeteiligung gestaltet. 

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer finanziellen Lage, besser in kommunale Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Denn Beteiligung ist kein „nice to have“, sondern ein verbrieftes Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichten Kommunen, junge Menschen aktiv einzubeziehen. 

Anhand von Praxisbeispielen, etwa dem Jugendgemeinderat am Muldestausee oder der Jugendbefragung im Landkreis Stendal, wurde gezeigt, wie Beteiligung gelingen kann, wenn sie niedrigschwellig, transparent und an den Interessen junger Menschen ausgerichtet ist.  

Im Workshop erarbeiteten die Teilnehmenden konkrete Strategien, um Barrieren für Kinder und Jugendliche in Armutslagen abzubauen, von Sprachhürden über fehlende Zeitressourcen bis hin zu eingeschränktem Zugang zu digitalen Angeboten. Dabei wurden drei Fallbeispiele analysiert und darauf geschaut, welche Zugänge und Barrieren sich ergeben, weshalb ein junger Mensch, der von Armut betroffen ist, nicht an einer Beteiligungsveranstaltung teilnimmt. Im letzten Schritt wurden dann Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei brachten die Teilnehmenden zahlreiche konkrete Ideen ein. So sollten Angebote grundsätzlich kostenfrei und niedrigschwellig gestaltet sein. Auch Fragen der Erreichbarkeit, etwa die Organisation von Hin- und Rückwegen, müssen von Beginn an mitgedacht werden. Orte und Zeiten sollten sich am öffentlichen Nahverkehr orientieren, um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Für die Ansprache ist es wichtig, verschiedene Kanäle zu nutzen und neben den Jugendlichen selbst auch ihr Umfeld, Familien und Freundeskreise, einzubeziehen.  

Das Landeszentrum Jugend + Kommune unterstreicht: Armutssensible Beteiligung bedeutet, jungen Menschen echte Mitsprache und Entscheidungsspielräume zu eröffnen und sie dabei so zu unterstützen, dass alle die gleichen Chancen haben, ihre Stimme einzubringen. 

Für das Landeszentrum Jugend + Kommune standen im September zwei wichtige Termine zur bundesweiten Vernetzung auf dem Terminkalender.

Das 10. Vernetzungstreffen der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente fand vom 02. – 04. September in der Internationalen Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg (in der Nähe von Flensburg) statt. Die Ansprechpersonen der verschiedenen Akademiestandorte kamen zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und sich weiterzubilden. Inhaltlich gab es einen spannenden Workshop zu queeren Lebenswelten und die Bedeutung für die Jugendarbeit. Während des gesamten Vernetzungstreffens wurde deutlich, wie vielfältig die Ansätze, Bedarfe, Erfolgsrezepte und Herausforderungen in den unterschiedlichen Bundesländern sind. Weitere Infos.

Ebenfalls das 10. mal trafen sich die Fach- und Servicestellen für Kinder- und Jugendbeteiligung zum Bundesvernetzungstreffen vom 08. – 09. September in Gauting (bei München). Der fachliche Austausch stand im Mittelpunkt des Treffens. Expert:innen aus den Bundesländern diskutierten aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Best Practices in der Beteiligungsarbeit. Dabei standen u.a. auch die Entwicklung von Qualitätskriterien für Beratungs- und Begleitprozesse auf der Agenda. Ein zentrales Thema war auch die Reflexion über den Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung. Gemeinsam wurde erörtert, wie die Erkenntnisse der letzten Jahre die Praxis der Servicestellen und die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen nachhaltig stärken können. Impulsvorträge, unter anderem von Claudius Siebel („Jugend für Europa“) und Sönke Deitlaff („Kinderfreundliche Kommune e.V.“), ergänzten die inhaltlichen Diskussionen und gaben neue Perspektiven für die Praxis. Weitere Infos.

Das Landeszentrum Jugend + Kommune Sachsen-Anhalt hat im Rahmen seiner Workshopreihe „Jugend. Wandel. Kommune“ den Workshop „Jugend erreichen“ durchgeführt. Maria Burkhardt und Jan Hennig gaben dabei praxisnahe Einblicke, wie Kommunen junge Menschen besser ansprechen und für Engagement und Beteiligung gewinnen können.

Ein zentrales Thema war die Lebenswelt junger Menschen: Nur wer versteht, wie Jugendliche ihren Alltag gestalten, welche Werte und Beziehungen für sie wichtig sind und welche Rolle digitale und analoge Räume spielen, kann erfolgreiche Beteiligungsangebote entwickeln. Dabei wurde deutlich, dass gerade im ländlichen Raum Herausforderungen wie eingeschränkte Mobilität oder das Gefühl des „Abgehängt-Seins“ eine große Rolle spielen. Gleichzeitig sind soziale Beziehungen und digitale Vernetzung wichtige Antriebskräfte für Beteiligung.

Im Workshop wurde herausgearbeitet, dass echte Beteiligung nur gelingt, wenn Jugendliche ernst genommen werden. Eine verständliche, inklusive und zeitnahe Ansprache ist dafür unverzichtbar. Zentrale Ansprechpartner:innen, persönliche Begegnungen sowie Multiplikator:innen in Schulen, Vereinen und Jugendeinrichtungen spielen dabei eine Schlüsselrolle.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Definition von Zielgruppen. So lassen sich Ressourcen gezielter einsetzen, Kommunikation wirksamer gestalten und die Beteiligung inklusiver und nachhaltiger entwickeln.

Auch Vertrauen und Beziehungspflege waren wichtige Themen: Ob bei offenen Angeboten, Peer-to-Peer-Austausch, gemeinsamen Aktivitäten wie Gaming-Abenden oder Begegnungsformaten wie „eat and meet“ – Beteiligung lebt von Begegnung auf Augenhöhe.

Anschließend tauschten sich die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aus. Hürden und mögliche Lösungen wurden besprochen.

Der nächste Input zur Kinder- und Jugendbeteiligung findet am 08.10.2025 statt unter dem Titel:
„Von der Vision zur Marke - Wie Kommunen ihre Jugendfreundlichkeit sichtbar machen können“ mit Carola Laun, Kinder & Jugend Marketing Kontor.

Am Mittwoch ging es für uns zu einem Workshop in einer Kommune mit dem Titel „Wie tickt eigentlich Jugend?" Dies ist unsere Zusammenfassung:

Wenn über „die Jugend von heute“ gesprochen wird, klingt es oft so, als gäbe es eine einheitliche Gruppe, die gleich denkt, fühlt und handelt. Doch ein genauer Blick zeigt: Jugendliche sind vielfältig – in ihren Interessen, Lebenslagen, Perspektiven und Ausdrucksformen.

Bereits Sokrates beklagte im Jahr 399 v. Chr., dass „die Jugend schlechte Manieren habe und ihre Lehrer tyrannisiere“. Solche pauschalen Zuschreibungen begleiten junge Generationen seit Jahrhunderten. Sie blenden jedoch aus, dass Jugend eine Lebensphase voller Veränderungen, Chancen und Herausforderungen ist – und dass diese von sozialen, kulturellen und regionalen Bedingungen geprägt wird.

Ob in Schule, Ausbildung oder Freizeit: Jugendliche bewegen sich in unterschiedlichen Lebenswelten, die von digitalen Medien, lokalen Bildungsangeboten, kulturellen Stilen und persönlichen Netzwerken beeinflusst sind. Sie entwickeln eigene Jugendkulturen, die Zugehörigkeit stiften und zugleich Abgrenzung ermöglichen.

Studien wie die Shell Jugendstudie oder die Sinus-Jugendstudie zeigen, dass junge Menschen keineswegs eine homogene Gruppe bilden. Vielmehr spiegeln sich in ihnen gesellschaftliche Vielfalt, unterschiedliche Wertehaltungen und Zukunftsvorstellungen wider.

Für Politik, Kommunen und Fachkräfte bedeutet das: Wer Jugendliche ernst nehmen will, sollte sie nicht über einen Kamm scheren, sondern Jugend im Plural denken. Nur so können ihre Perspektiven sichtbar gemacht und ihre Potenziale gestärkt werden.

„Die grundsätzlich wichtigste Unterstützung war natürlich der Aufruf, sich am Modellprojekt zu beteiligen, also eine Projektidee zu entwickeln, sich zu bewerben. Das war für uns die Initialzündung für die Arbeit.“ So formulierte es rückblickend ein Mitarbeiter aus der ersten Runde der Pilotkommunen des Landeszentrums Jugend + Kommune 2018.

Wünscht sich auch Ihre Kommune eine solche Initialzündung, um die Beteiligung von jungen Menschen nach § 80 KVG LSA zu starten, zu stärken oder zu verstetigen?

Möchten Sie jungen Menschen mehr Mitsprache in der Kommune ermöglichen und sie frühzeitig in Planungsprozesse einbeziehen?

Das Landeszentrum Jugend + Kommune schreibt erneut fünf Pilotkommunen aus, die bei diesen Aufgaben sowohl finanziell (bis zu 21.400 Euro) als auch fachlich unterstützt werden.

Bewerben dürfen sich Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden sowie Einheits- und Verbandsgemeinden aus Sachsen-Anhalt, die ihre kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung (weiter) entwickeln wollen. Dabei können neue Beteiligungsmethoden, Beteiligungsformate oder Kommunikationswege zwischen jungen Menschen und der Kommune erprobt werden- mit dem Ziel, junge Menschen langfristig kommunal zu beteiligen.

Das Landeszentrum Jugend + Kommune steht den Pilotkommunen während des gesamten Prozesses beratend und unterstützend zur Seite. Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr: vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026.

Interesse geweckt? Hier finden Sie den

+ Antrag mit den Bewerbungsunterlagen

+ Formblatt zum Antrag

+ Hinweise zur Antragstellung

Die Bewerbungsfrist endet am 10.10.2025.

Fragen? Das Landeszentrum lädt Sie am 01.09.2025 um 11:00 Uhr zu einer digitalen Beratung ein. Darin beantworten wir Ihre Fragen zu Projektideen und Antragsbedingungen und stellen ehemalige Pilotkommunen vor. Bitte melden Sie sich zur digitalen Beratung an, um den Zugangslink zu erhalten. Was alles als Pilotkommune möglich ist, finden Sie in unserer Galerie der Jugendbeteiligung in Sachsen-Anhalt.

Sie können sich auch gern unabhängig von diesem Termin telefonisch (03931- 4909 470) oder per E-Mail an uns wenden. Ihre Ansprechpartnerinnen sind Maria Burkhardt (maria.burkhardt@kinderstaerken-ev.de) und Jan Hennig (jan.hennig@kinderstaerken-ev.de).

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitbestimmung, auch in kommunalen Angelegenheiten. Das ist nicht nur eine pädagogische Überzeugung, sondern gesetzlich festgeschrieben: In § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt heißt es, dass Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen sind. 

Doch was heißt das konkret? Und gibt es Voraussetzungen, wie schulische Leistungen, die junge Menschen erfüllen müssen, um sich in einem Kinder- und Jugendgremium zu engagieren?  

Mit dieser Frage wendete sich ein Kinder- und Jugendgremium an uns. Sie berichteten von Schwierigkeiten bei der Ernennung von neuen Mitgliedern, da ein Schulleiter Engagement innerhalb der Schule und gute Schulleistungen voraussetzte, um seine Empfehlung für die Ernennung zu schreiben.   

 Zunächst das Wichtigste: Die Beteiligung an einem kommunalen Kinder- und Jugendgremium steht allen jungen Menschen offen und darf nicht an Voraussetzungen wie Vorwissen, formale Qualifikationen oder ein bestimmtes Engagement im Vorfeld geknüpft werden. Dies entspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen seines Alters, seiner Herkunft oder sonstiger Merkmale benachteiligt werden darf. Auch die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) garantiert in Artikel 12 das Recht jedes Kindes, in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten frei seine Meinung zu äußern und verlangt, dass dieser Meinung angemessenes Gewicht beigemessen wird, unabhängig von Status oder Fähigkeit. 

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 12 des UN-Kinderrechtsausschusses stellt klar, dass die Ausübung dieses Beteiligungsrechts nicht an Bedingungen wie Bildungsniveau, Ausdrucksfähigkeit oder spezifisches Vorwissen geknüpft sein darf. Beteiligung muss inklusiv, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Entscheidend ist allein die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen, sich einzubringen und ihre Perspektiven mitzuteilen, nicht, wie erfahren oder gebildet sie sind. Kommunale Kinder- und Jugendgremien, wie Jugendparlamente, Jugendforen, Jugendräte oder Beiräte, leben davon, dass möglichst viele junge Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen und Interessen mitmachen. Sie sollen niedrigschwellig erreichbar und offen gestaltet sein. Welche formellen Voraussetzungen erfüllt werden müssen regelt die Satzung. Grundsätzlich geht es dabei um Altersgrenzen, den Wohnort oder Wahlperioden.

Wichtig ist: Diese Regelungen dienen nicht dazu, Hürden aufzubauen, sondern Transparenz und Verlässlichkeit zu schaffen. Sie sorgen dafür, dass Beteiligung verbindlich wird und nicht dem Zufall überlassen bleibt. 

Gibt es ähnlichen Beratungsbedarf in ihrer Kommune oder in eurem Kinder- und Jugendgremium? Dann meldet euch gern bei uns.