Kinderrechte in Verwaltungsabläufen verankern: Interessensprüfung gemeinsam entwickeln

Wann sind die Interessen von Kindern und Jugendlichen von einer kommunalen Entscheidung betroffen? Und was muss passieren, wenn dies der Fall ist? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Landeszentrum Jugend + Kommune aktuell gemeinsam mit jungen Menschen und Fachkräften aus Kommunalverwaltungen in Sachsen-Anhalt.

Wie eine Interessensprüfung in der Praxis funktionieren kann, haben wir zuletzt gemeinsam mit einem kommunalen Jugendgremium erarbeitet. Die jungen Menschen sammelten zunächst Themen und Entscheidungen aus der Kommunalpolitik, bei denen sie aus ihrer Sicht unbedingt einbezogen werden sollten.

Dabei wurde schnell deutlich: Kinder- und Jugendinteressen beschränken sich nicht auf klassische „Jugendthemen“. Auch Entscheidungen beispielsweise zu Mobilität, Bildung oder Klimagerechtigkeit können den Alltag und die Zukunft junger Menschen unmittelbar beeinflussen.

Betroffen – und dann?

Zu erkennen, dass die Interessen junger Menschen berührt sind, ist allerdings nur der erste Schritt. Deshalb beschäftigten sich die Jugendlichen auch mit der Frage, was anschließend passieren muss. Gemeinsam entwickelten sie einen möglichen Ablauf aus ihrer Perspektive: Wann möchten sie über ein Vorhaben informiert werden? Wie viel Zeit benötigen sie, um sich eine eigene Meinung zu bilden? Wie möchten sie ihre Position gegenüber Verwaltung und Politik einbringen? Und wie erfahren sie anschließend, was aus ihren Vorschlägen und Stellungnahmen geworden ist?

Dabei zeigte sich besonders deutlich: Beteiligung endet für junge Menschen nicht mit der Abgabe einer Meinung. Sie möchten nachvollziehen können, wie ihre Position im weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigt wurde und eine Rückmeldung erhalten, wenn Vorschläge nicht aufgegriffen werden.

Von der UN-Kinderrechtskonvention in den Verwaltungsalltag

Hinter diesen sehr praktischen Fragen steht ein zentraler kinderrechtlicher Anspruch. Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention fordert, die Interessen von Kindern bei sie betreffenden Maßnahmen als einen vorrangigen Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Art. 12 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht zu, ihre Meinung in sie berührenden Angelegenheiten einzubringen. Eine systematische Interessensprüfung kann Kommunalverwaltungen dabei unterstützen, diese Anforderungen in ihre alltäglichen Abläufe zu übersetzen: Sind die Interessen von Kindern und Jugendlichen von einem Vorhaben berührt? Und wenn ja, welche Beteiligung muss daraus folgen?

Mehrere Kommunen in Sachsen-Anhalt machen sich aktuell auf den Weg, solche Verfahren weiterzuentwickeln und Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlicher in ihren Verwaltungsabläufen zu verankern.

Als Landeszentrum begleiten wir diese Prozesse und bringen die unterschiedlichen Perspektiven zusammen. Denn Kinder- und Jugendbeteiligung sollte nicht davon abhängen, ob bei einem Vorhaben zufällig jemand daran denkt, junge Menschen einzubeziehen. Ziel sind Strukturen, in denen ihre Interessen frühzeitig und systematisch mitgedacht werden.