Satzungsformulierung

Alle Kinder und Jugendlichen, die Einwohner*innen der … (Gemeinde/Stadt/Landkreis) sind, haben das Recht sich in allen, der/s Gemeinde/Stadt/Landkreises obliegenden Angelegenheiten, mit ihren Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an die/den Gemeinde/Stadt/Landkreis niedrigschwellig zu wenden und entsprechende Antworten zu erhalten. Bei kommunalen Themen, welche die Interessen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen berühren, werden Kinder und Jugendliche aktiv von der Kommune beteiligt. Über Beteiligungsformate entscheidet die Kommune unter Beteiligung des zu beteiligende Personenkreises. Diese können sich je nach Beteiligungsgegenstand, dem anzuhörenden Personenkreis und den mit der Beteiligung verfolgten Ziele verändern.

Download als Word-Dokument (27 KB)