Auch in diesem Jahr trafen sich die Fach- und Servicestellen Kinder- und Jugendbeteiligung der verschiedenen Bundesländer. Diesmal lud die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein. Nach einem intensiven Austausch über die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Fach- und Servicestellen traten wir den kollegialen Austausch.
Wir diskutierten, wie Beratungsprozesse mit Kommunen in den verschiedenen Bundesländern aussehen, um Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Darin ist festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen […] die von Verwaltungsbehörden getroffen werden, die Interessen von jungen Menschen bei der Entscheidung Vorrang zu berücksichtigen sind. Das heißt Kommunen müssen jede zu treffende Entscheidung prüfen, ob und wie davon junge Menschen betroffen sind und entsprechend einen Beteiligungsprozess initiieren.
Weiter tauschten wir uns darüber aus, welche geeigneten Zugänge zu jungen Menschen es gibt. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle junge Menschen mit einer und derselben Ansprache erreicht werden. Sondern differenziert geschaut werden muss, welche Bedarfe und besonders welchen Mehrwert ein junger Mensch durch die Teilnahme am Beteiligungsprozess für sich selbst sieht.
Wir sprachen über die Chancen und Herausforderungen eines Dachverbands für Jugendgremien in den einzelnen Bundesländern und wie man mit undemokratischen Strukturen umgeht.
Der Austausch ist immer wieder sehr gewinnbringend und im nächsten Jahr geht es nach Bayern.